Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Die BITEFEX GmbH, Mahlower Str. 24, 12049 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 256177, Geschäftsführer: Alexander Hille, nachfolgend „BITEFEX“ oder „Anbieter“ genannt, erbringt IT-Dienstleistungen, IT-Support, Wartungsleistungen, Beratungsleistungen, Managed Services, Sicherheitsleistungen, Website-Leistungen sowie damit verbundene technische und organisatorische Leistungen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen BITEFEX und ihren Auftraggebern.
Soweit in diesen AGB von Textform die Rede ist, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail.
Stand: 03.02.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der BITEFEX GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. BITEFEX schließt Verträge grundsätzlich nur mit Unternehmern, Unternehmen, Behörden, Organisationen und sonstigen gewerblich oder beruflich handelnden Auftraggebern.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn BITEFEX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn BITEFEX in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Serviceverträge, Auftragsverarbeitungsverträge und sonstige schriftlich oder in Textform getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(5) Ein Vertragsverhältnis zwischen BITEFEX und Endkunden des Auftraggebers besteht nicht. BITEFEX ist an dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dessen Kunden weder als Vertragspartner noch als Vertreter, Vermittler oder Erfüllungsgehilfe beteiligt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von BITEFEX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots, durch Auftragserteilung des Auftraggebers, durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, durch Bestätigung per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
(3) Mündliche Beauftragungen sind wirksam. BITEFEX ist berechtigt, bei mündlich beauftragten Leistungen eine nachträgliche Bestätigung in Textform zu verlangen.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Servicevertrag, dem Projektauftrag oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
§ 3 Leistungsarten und Vertragscharakter
(1) BITEFEX erbringt insbesondere IT-Support vor Ort und per Fernwartung, Fehlerdiagnose, Störungsanalyse, Wartung von IT-Systemen, Servern, Clients, Netzwerken und Software, Installation, Konfiguration und Migration von Hard- und Software, IT-Sicherheitsberatung, technische Sicherheitsmaßnahmen, Backup-, Monitoring- und Managed-Service-Leistungen, Website-Erstellung, Website-Wartung, technische Webdienstleistungen, Beratung, Dokumentation, Schulung, Projektbegleitung sowie die Beschaffung und Lieferung von Hard- und Software, soweit vereinbart.
(2) IT-Support, Fehlerdiagnose, Störungsanalyse, Wartung, Beratung, Monitoring, Sicherheitsprüfung und laufende Betreuung sind grundsätzlich Dienstleistungen. BITEFEX schuldet hierbei eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Dies gilt insbesondere bei Fehlern, Störungen oder Sicherheitsvorfällen, deren Ursachen in Fremdsystemen, Drittanbietersoftware, Internetanbindungen, DNS-Diensten, Hostinganbietern, Cloud-Diensten, Hardwaredefekten, Benutzerfehlern, Altkonfigurationen, fehlender Dokumentation, Malware, Hackerangriffen oder sonstigen nicht von BITEFEX beeinflussbaren Umständen liegen.
(4) Werkvertragliche Leistungen, bei denen ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, bestehen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dies kann insbesondere bei klar definierten Projektleistungen, Website-Erstellung, Migrationen, Installationsprojekten oder individuell beschriebenen Arbeitsergebnissen der Fall sein.
(5) Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet BITEFEX keine bestimmte Systemverfügbarkeit, keine bestimmte Reaktionszeit, keine bestimmte Wiederherstellungszeit, keine vollständige Fehlerbeseitigung, keine vollständige Datenrettung und keinen Schutz vor allen denkbaren Sicherheitsrisiken.
§ 4 Leistungsumfang, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit
(1) Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Allgemeine Erreichbarkeiten, Supportzeiten und Reaktionszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in einem Servicevertrag, Wartungsvertrag oder Angebot vereinbart wurden.
(3) Ohne gesonderten Servicevertrag erfolgen Supportleistungen nach Verfügbarkeit und Auslastung von BITEFEX. Eine bestimmte Reaktionszeit oder Bearbeitungszeit wird in diesem Fall nicht geschuldet.
(4) BITEFEX ist berechtigt, Leistungen per Fernwartung zu erbringen, sofern dies technisch möglich und für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Vor-Ort-Termine erfolgen nach Terminvereinbarung. Wartezeiten, Anfahrtszeiten, Fahrtkosten, Parkkosten, Übernachtungskosten, Versandkosten und sonstige Auslagen können nach der jeweils gültigen Vereinbarung oder Preisliste berechnet werden.
(6) BITEFEX ist berechtigt, Leistungen abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn diese technisch unmöglich, rechtlich unzulässig, sicherheitskritisch, wirtschaftlich unzumutbar oder aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht durchführbar sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, BITEFEX alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Passwörter, Ansprechpartner, Unterlagen, Lizenzen, Dokumentationen, Systeminformationen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass BITEFEX Zugang zu den betroffenen Systemen, Räumen, Geräten, Benutzerkonten, Administrationsoberflächen und sonstigen relevanten Ressourcen erhält, soweit dies für die Leistung erforderlich ist.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Informationen über bestehende Probleme, frühere Änderungen, eingesetzte Software, Lizenzen, Sicherheitsvorfälle, Datenbestände und bekannte Risiken mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingesetzten Software, Lizenzen, Inhalte, Daten und Systeme verantwortlich.
(5) Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die aus unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.
(6) BITEFEX ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand nach Zeitaufwand abzurechnen.
§ 6 Zugangsdaten, Administratorrechte und Sicherheit
(1) Der Auftraggeber ist für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten, Passwörter, Schlüssel, Zertifikate, Zwei-Faktor-Authentifizierungen und Administrationsrechte verantwortlich.
(2) Übergibt der Auftraggeber Zugangsdaten an BITEFEX, versichert er, hierzu berechtigt zu sein.
(3) BITEFEX ist berechtigt, Zugangsdaten im Rahmen der Leistungserbringung zu verwenden. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nur, soweit dies erforderlich oder vereinbart ist.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die Vergabe, Änderung und Entziehung von Benutzerrechten in seiner Organisation verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, BITEFEX unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugangsdaten, unbefugte Zugriffe oder sonstige relevante Risiken zu informieren.
§ 7 Datensicherung und Datenverlust
(1) Der Auftraggeber ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern keine ausdrückliche Backup-Leistung durch BITEFEX vereinbart wurde.
(2) Vor Eingriffen in IT-Systeme, Software, Datenbanken, Server, Websites oder sonstige datenführende Systeme hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass eine aktuelle, vollständige und funktionsfähige Datensicherung vorhanden ist.
(3) Beauftragt der Auftraggeber BITEFEX mit Arbeiten an produktiven Systemen, ohne dass eine aktuelle und wiederherstellbare Datensicherung vorhanden ist, trägt der Auftraggeber das daraus resultierende Risiko, soweit BITEFEX den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
(4) Eine von BITEFEX eingerichtete Backup-Lösung ersetzt nicht die Kontrollpflicht des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich eine laufende Backup-Überwachung durch BITEFEX vereinbart wurde.
(5) Bei Datenverlust ist die Haftung von BITEFEX, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und aktueller Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
§ 8 Fremdsoftware, Drittanbieter und externe Dienste
(1) BITEFEX haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeiten, Änderungen, Störungen, Sicherheitslücken, Preisanpassungen oder Funktionsänderungen von Drittanbietern, Herstellern, Cloud-Diensten, Hostinganbietern, Telekommunikationsanbietern, Softwareherstellern oder sonstigen externen Dienstleistern.
(2) Empfehlungen zu Hard- und Software, Cloud-Diensten, Sicherheitsprodukten oder sonstigen Drittleistungen erfolgen nach bestem Wissen auf Basis der zum Zeitpunkt der Empfehlung verfügbaren Informationen.
(3) Eine dauerhafte Eignung, Kompatibilität, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit von Drittprodukten wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen von Drittanbietern sind vom Auftraggeber eigenständig zu beachten.
§ 9 Hardware- und Softwarebeschaffung
(1) Soweit BITEFEX Hard- oder Software beschafft, gelten ergänzend die Garantie-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller, Lieferanten oder Distributoren.
(2) BITEFEX schuldet bei Handelsware grundsätzlich nur die Lieferung der vereinbarten Ware, nicht jedoch eine über die gesetzlichen Rechte hinausgehende Herstellergarantie.
(3) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
(4) Lieferverzögerungen durch Hersteller, Lieferanten, Distributoren, Logistikunternehmen oder sonstige Dritte hat BITEFEX nicht zu vertreten, sofern BITEFEX die Verzögerung nicht selbst verschuldet hat.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Ware Eigentum von BITEFEX.
§ 10 Projektleistungen, Abnahme und Change Requests
(1) Bei werkvertraglichen Projektleistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die vereinbarte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) BITEFEX kann den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine begründete Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Nutzt der Auftraggeber die Leistung produktiv, gilt dies ebenfalls als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
(5) Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Funktionen, Designänderungen, nachträgliche Anpassungen oder sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, gelten als Change Requests und können gesondert berechnet werden.
(6) BITEFEX ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche ohne gesonderte Vereinbarung umzusetzen.
§ 11 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Servicevertrag oder der gültigen Preisliste von BITEFEX.
(2) Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.
(3) Angefangene Abrechnungseinheiten können entsprechend der vereinbarten Preisliste berechnet werden.
(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
(6) BITEFEX ist berechtigt, Rechnungen elektronisch per E-Mail zu übermitteln.
(7) Reisezeiten, Fahrtkosten, Parkkosten, Übernachtungskosten, Versandkosten und sonstige Auslagen können gesondert berechnet werden, sofern sie zur Leistungserbringung erforderlich waren oder vereinbart wurden.
(8) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(9) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 12 Zahlungsverzug und Leistungssperre
(1) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist BITEFEX berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
(2) BITEFEX kann bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung weitere Leistungen vorübergehend verweigern oder sperren.
(3) Eine Sperrung oder Leistungsverweigerung erfolgt nur, soweit sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
(4) Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.
(5) BITEFEX haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Leistungen wegen Zahlungsverzugs berechtigt zurückbehalten oder gesperrt werden, es sei denn, BITEFEX handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge ohne feste Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Serviceverträge, Wartungsverträge, Managed-Service-Verträge oder sonstige Dauerschuldverhältnisse haben die jeweils vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund für BITEFEX liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen erheblich in Verzug gerät, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, rechtswidrige Inhalte oder rechtswidrige Systeme betreibt, Leistungen von BITEFEX missbräuchlich nutzt, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert, Sicherheitsrisiken verursacht oder verschweigt oder BITEFEX oder deren Mitarbeitende erheblich gefährdet oder schädigt.
(5) Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig von der Kündigung zu vergüten.
§ 14 Gewährleistung
(1) Für Dienstleistungen schuldet BITEFEX eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
(3) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.
(4) BITEFEX ist Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
(5) Der Auftraggeber darf Mängel nicht selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und Ersatz der Kosten verlangen, solange BITEFEX nicht zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung erhalten hat, außer bei Gefahr im Verzug.
(6) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die verursacht wurden durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, fehlende Updates oder Wartung außerhalb des Verantwortungsbereichs von BITEFEX, mangelhafte Hardware, Fremdsoftware, Malware, Hackerangriffe oder externe Sicherheitsvorfälle, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder ungeeignete Systemumgebungen.
§ 15 Haftung
(1) BITEFEX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) BITEFEX haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BITEFEX nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden und Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit BITEFEX nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(6) Bei Datenverlust haftet BITEFEX nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und aktueller Datensicherung entstanden wäre, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Eine Haftung für Ausfälle, Störungen oder Schäden, die durch Drittanbieter, Telekommunikationsanbieter, Hostinganbieter, Cloud-Dienste, Hersteller, Fremdsoftware, externe Angriffe, höhere Gewalt oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von BITEFEX liegende Umstände verursacht werden, besteht nicht, sofern BITEFEX diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von BITEFEX.
(9) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit BITEFEX im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
(5) BITEFEX setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, die dem Risiko der jeweiligen Verarbeitung angemessen sind.
(6) BITEFEX ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Kundendaten, Preise, Sicherheitskonzepte, Dokumentationen, Vertragsinhalte und interne Abläufe.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 18 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) BITEFEX behält alle Rechte an Konzepten, Skripten, Dokumentationen, Quellcodes, Vorlagen, Konfigurationen, Tools, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnissen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck, soweit die Leistungen vollständig bezahlt wurden.
(3) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder Verwertung außerhalb des Vertragszwecks ist nur mit Zustimmung von BITEFEX zulässig.
(4) Open-Source-Komponenten, Drittsoftware und Herstellerlizenzen unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 19 Referenzen
(1) BITEFEX darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden nennen oder dessen Namen, Logo oder Marke zu Referenzzwecken verwenden.
(2) Eine erteilte Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 20 Subunternehmer und externe Dienstleister
(1) BITEFEX ist berechtigt, geeignete Subunternehmer und externe Dienstleister zur Leistungserbringung einzusetzen, soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich oder zweckmäßig ist und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
(2) BITEFEX bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(3) Soweit Subunternehmer oder externe Dienstleister im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten oder hierauf Zugriff erhalten können, erfolgt deren Einsatz nur nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere Art. 28 DSGVO, sowie eines gegebenenfalls abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags.
(4) Der Auftraggeber erteilt BITEFEX eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, soweit dies für die vereinbarten Leistungen erforderlich ist. BITEFEX informiert den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung solcher Auftragsverarbeiter in angemessener Weise. Dem Auftraggeber steht aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund ein Widerspruchsrecht zu.
(5) BITEFEX stellt sicher, dass eingesetzte weitere Auftragsverarbeiter im erforderlichen Umfang vertraglich zur Einhaltung angemessener Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten verpflichtet werden.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) BITEFEX haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, unvermeidbarer und außerhalb des Einflussbereichs von BITEFEX liegender Ereignisse.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe, Ausfälle von Rechenzentren, Ausfälle von Drittanbietern sowie erhebliche Störungen von Lieferketten.
(3) Die Leistungspflichten werden für die Dauer der Störung ausgesetzt, soweit die Leistung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
§ 22 Änderungen dieser AGB
(1) BITEFEX ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(2) Sachliche Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technische Entwicklungen, Änderungen des Leistungsangebots oder organisatorische Anpassungen.
(3) Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(4) Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen, sofern BITEFEX auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat.
(5) Bei wesentlichen Änderungen zum Nachteil des Auftraggebers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von BITEFEX.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BITEFEX. BITEFEX ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.
