Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01.08.2023

Präambel

Die BITEFEX GmbH i.G., Mahlower Str. 24, 12049 Berlin (im Folgenden ,Anbieter“ oder „BITEFEX“), ist ein IT-Dienstleister der Leistungsempfängern verschiedenster Branchen (nachstehend „Kunde“), seine IT- technischen Dienste zur Verfügung stellt um die Hauseigene IT- & EDV- Infrastruktur zu warten, abzusichern und zu optimieren. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten bei sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen den genannten Parteien.

Soweit Erklärungen im Felgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Textform nach § 126 b BGB gemeint, zu deren Wirksamkeit auch eine E-Mail genügt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden AGB enthalten alle Regelungen, Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes.
(2) In allen Vertragsverhältnissen des Anbieters mit anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, in denen Services, und darauf bezogene Beratungsleistungen einschließlich Support erbracht werden, gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, soweit nicht anderweitig vereinbart.
(3) Die AGB gelten ab dem ersten Tag der Nutzung des Serviceangebotes des Anbieters. Etwaige frühere Vertragsbedingungen zwischen den Parteien verlieren mit dem Wirksamwerden dieser AGB ihre Gültigkeit.
(4) Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen werden nur dann zum Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden, wenn der Anbieter diese zuvor schriftlich anerkannt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter den abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter und dessen Endkunden kommt nicht zustande. In die Vertragsbeziehung des Kunden zu dessen Kunden ist der Anbieter weder als Partner oder als Vertreter einer Partei, noch als Vermittler eingebunden.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote des Anbieters sind freibleibend. Folglich tritt der Vertrag nach Bestellung des Kunden erst nach Zustimmung

durch den Anbieter in Kraft.
(2) Der Kunde erklärt mit der schriftlichen, nach § 126 b BGB, oder mündlichen, nach § 125 BGB, Leistungsbestellung beim Anbieter seine Absicht mit diesem ein Vertragsverhältnis einzugehen.
(3) Ein kostenpflichtiger Servicevertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter über die Nutzung von BITEFEX beginnt erst mit dem Absenden des entsprechenden Vertragsformulars.
(4) Verträge werden zu gewerblichen,selbständigen beruflichen Tätigkeiten, oder zur Privatnutzung des Kunden geschlossen. Ausschließlich Verbraucher nach § 13 BGB haben ein 14 tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die technische Dienstleistung wie zum Beispiel PC & Server- Reparaturen, Upgrade Installationen,

Softwareinstallation, Fehlerdiagnosen etc. mit dem jeweils bestellten Leistungsumfang und etwaigen Zusatzoptionen zur Verfügung. Darüber hinaus erbringt der Anbieter weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie Webseitenerstellung und Beratung.
(2) Der Kunde erhält vom Anbieter in diesem Zusammenhang eine Wartung / Fehlerbehebung der IT/EDV- Infrastruktur- Systeme. (3) Der Inhalt und Leistungsumfang der erbrachten Leistung ergibt sich aus den vorliegenden AGB und den aktuell verfügbaren Funktionalitäten, die auf der Webseite des Anbieters stets in aktueller Form veröffentlicht sind.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht auf Einschränkungen des Leistungsumfangs für einzelne Auftragserteilungen von Kunden ohne gültigen Servicevertrag, insbesondere bei unverhältnismäßiger Nutzung vor. Dem Kunden wird in solchen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.
(5) Begleitende technische Leistungen, wie etwa den Import existierender Stammdaten des Kunden in die Systeme des Anbieters oder die Integration der Dienste des Anbieters in die Webauftritte des Kunden, sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder nachträglich schriftlich vereinbart wurden, erbringt der Anbieter nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.

(6) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit seiner Dienstleistungen, insbesondere der vertragsgegenständlichen Leistungen, bei einer Betriebszeit von 10 Stunden am Tag, an 5 Tagen in der Woche (Montag – Freitag). Davon ausgenommen sind gegebenfalls Kunden mit separatem Servicevertrag und / oder Ausfälle aufgrund von Umständen, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Anbieters liegen, insbesondere:

– Ausfallzeiten aufgrund von Hacker- und Virenangriffen,
– Ausfallzeiten, verursacht durch Fehlbedienung des Kunden,
– Ausfallzeiten aufgrund von fehlerhafter oder unzureichender Hard- und Software-Wartung Dritter, sowie
– Ausfallzeiten, die durch Ausfall von Teilen des Internets oder externer DNS oder Routingprobleme entstehen, die nicht in der unmittelbaren Kontrolle des Anbieters liegen,
– Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Streik, Unruhen, Krieg, Überschwemmungen, Sturm oder sonstige Naturkatastrophen) und vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen.

(7) Der Anbieter stellt für technische Probleme und Fragen rund um dessen Dienste einen Support zur Verfügung. Der Kundenservice für allgemeine Anfragen ist von Montag bis Freitag 08:00-18:00 Uhr per Telefon und E-Mail erreichbar (Die Zeiten beziehen sich auf die Mitteleuropäische Zeitzone). Davon ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage. Unser Support ist außerdem bei technischen Störungen täglich zwischen 8 und 18 Uhr per E-Mail erreichbar. Die Reaktionszeit auf Supportanfragen ohne gültigen Servicevertrag kann je nach Auslastung variieren, der Anbieter ist jedoch stets bemüht auf Anliegen des Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu reagieren.

§ 4 Laufzeit und Beendigung des Vertrags

(1) Der Servicevertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter über die Nutzung von den Dienstleistungen von BITEFEX beginnt mit Vertragsschluss gemäß § 2 und hat, sofern nicht anders vereinbart, keine feste Laufzeit von und endet mit der vollständigen Leistungserbringung welche zuvor Kunden definiert wurde.
(2) Das Recht der Parteien das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter B erücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe für den Anbieter sind insbesondere Folgende:

  1. VerstoßgegengesetzlicheVorschriftendurchdenKunden
  2. Verstoß des Kunden gegen seine vertraglichen Pflichten
  3. Die Reputation des Anbieters wird durch den Kunden stark geschädigt (Bspw. wenn der Kunde öffentlich bekannt zu einervorsätzlichen Straftat rechtkräftig verurteilt ist oder wird)
  4. Der Kunde wirbt öffentlich für Vereinigungen oder Gemeinschaften, oder deren Methoden und Aktivitäten, die von Sicherheits-oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden oder ist Mitglied einer solchen Vereinigung oder Gemeinschaft.

(3) Das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Abs. 2 berechtigt den Anbieter neben einer Kündigung zur Verhängung folgender Sanktionen:

a. LöschungvonInhaltendesKunden
b. SperrungderBeanspruchungdesTelefonsupports c. AussprucheinerAbmahnung

(4) Der Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte bei Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes nach Abs. 2, der vom Anbieter zu vertreten ist.
(5) Der Kunde kann jederzeit Zusatzoption (de-)aktivieren. Die Kündigungsbedingungen bleiben durch einer solchen Anpassung unberührt.

§ 5 Leistungsänderung
(1) Die technischen Dienstleistungen des Anbieters werden permanent weiterentwickelt, um der technischen Entwicklung, einer etwaigen geänderten Gesetzeslage und der Marktentwicklung, insbesondere veränderten Anforderungen der Kunden, Rechnung zu tragen. Der Anbieter behält sich daher das Recht auf Leistungsänderung vor, soweit die Änderungen die Kernleistung des Vertrages nicht beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien zumutbar sind.
(2) Der Anbieter wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Leistungsänderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, sodass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde den bestehenden Vertrag ohne Einhaltung der in Art. 5 genannten Frist nach Bekanntgabe der geplanten Leistungsänderung außerordentlich kündigen. In allen anderen Fällen berechtigt eine Leistungsänderung nicht zur außerordentlichen Kündigung.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Die folgenden Bestimmungen und Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungen des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder

Obliegenheiten zu verstehen.
(2) Der Kunde zahlt die vereinbarte Vergütung fristgerecht.
(3) Der Kunde verpflichtet sich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu liefern. Dies gilt insbesondere für Angaben, die für eine ordentliche Rechnungsstellung notwendig sind. Macht der Kunde falsche oder unvollständige Angaben zum Rechnungsempfänger, die eine Rechnungskorrektur erfordern, so hat der Anbieter das Recht die daraus entstehenden Bearbeitungskosten vom Kunden einzufordern.
(4) Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung der Dienste des Anbieters. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:

a. die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes, Urheberrechts, Wettbewerbsrechts, sowie etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen bei der Erstellung seiner Inhalte, einzuhalten,

b. keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können, sowie

c. den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte □ritte, Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in Programme des Anbieters einzugreifen oder eigreifen zu lassen.

(6) Für die vom Kunden veröffentlichten Inhalte trägt dieser die alleinige Verantwortung.
(7) Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen dem Kunden und dessen Endkunde und den entsprechenden Vertragsschluss in Bezug auf die Erbringung der Leistung ist der Kunde verantwortlich.
(8) Der Kunde ist für die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen, bei deren Nichterfüllung die Nutzbarkeit der Dienste des Anbieters unter Umständen eingeschränkt oder unmöglich ist, alleinig verantwortlich. In diesem Zusammenhang sind besonders folgende Voraussetzungen zu nennen:

  1. ZugänglichkeitderbetroffenenHard-undSoftware
  2. Der muss die Problembeschreibung treffend formulieren.
  3. Gewährleistung des Internetzugriffs.

(9) Der Kunde schützt die ihm oder seinen Mitarbeitern zugeordneten Zugangsdaten zu der eigenen IT Infrastruktur vor einem unbefugten Zugriff Dritter. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet solchen unbefugten Zugriffen, mit geeigneten vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.
(10) Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien der mit den Diensten des Anbieters erfassten Daten anzufertigen. Kommt der Kunde dieser Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung nicht nach, so haftet der Anbieter bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

(11) Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass der Anbieter dem Kunden allgemeine Informationen zu seinen Produkten und Leistungen per E-Mail zusendet. Der Kunde kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten E-Mails durch die Onlinedienste des Anbieters kann nicht widersprochen werden.

(12) Sollte der Anbieter von □ritten (einschließlich öffentlicher Stellen) wegen gesetzeswidriger Inhalte, wegen der Verletzung von geistigen oder gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (als Dritt- oder Mitstörer), in Anspruch genommen werden (z.B. auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Schadenersatz, usw.) oder machen Dritte Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen gegenüber dem Anbieter geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat (z.B. Verstoß gegen Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht), dann ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter alle daraus entstehenden Schäden, Nachteile und Kosten

(einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) zu erstatten.
(14) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin den Anbieter in jeglicher Weise dabei zu unterstützen, eine derartige Inanspruchnahme abzuwehren.

§ 7 Vertragswidrige Nutzung

(1) Der Anbieter kann, bei Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Mitarbeiter gegen eine der in diesen AGB festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in§6 genannten Pflichten, den Zugang zu seinen Dienstleistungen und zu dessen Daten sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen straf bewährten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde wird dadurch nicht von seinen Vertragspflichten, insbesondere der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, entbunden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt rechts- oder sittenwidrige Inhalte, die durch den Kunden im Rahmen der Dienstleistungen veröffentlicht wurden ohne Vorankündigung zu löschen.

§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Für die Nutzung des Leistungsangebotes des Anbieters stellt dieser einen vereinbarten Stundensatz oder eine vereinbarte Pauschale in Rechnung. Etwaige Gebühren für gewählte Zusatzoptionen fallen zusätzlich an.
(2) Alle aufgelisteten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Nutzungsgebühr wird jeweils am Ende des monatlichen Abrechnungszeitraums fällig. Dem Kunden wird eine Rechnung von BITEFEX in elektronischer Form in per E-Mail versandt.

(5) Für die Zahlung der vereinbarten Gebühren für die Nutzung der Dienste des Anbieters steht grundsätzlich die Zahlungsmethode Überweisung zur Verfügung.
(6) Der Anbieter behält sich Preisänderungen vor. Diese werden vom Anbieter rechtzeitig, aber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, bekanntgegeben, sodass der Kunde in der vertraglich vereinbarten Frist ordentlich kündigen kann. Soweit er dieses Recht nicht in Anspruch nimmt und die Leistungen des Anbieters nach dem Geltungsdatum weiter nutzt, wird die Preisänderung für beide Parteien verbindlich. Darauf folgende Abrechnungen erfolgen auf Grundlage der neuen Preise.

(7) Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
(8) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäߧ 288 BGB verlangen.

(9) Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugriff auf die bereitgestellten Dienste ganz oder teilweise vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung zu verweigern. Etwaige durch die Verweigerung verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber BITEFEX geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes gemäß der DSGVO (EU­ Datenschutzgrundverordnung). Für die Parteien gelten in diesem Zusammenhang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung des Anbieters.
(2) Die Datenhoheit über die vom Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten liegt ausschließlich beim Kunden. Dies gilt im Besonderen für vom Kunden an den Anbieter übergebene Daten über Endkunden (Stammdaten wie Name, E-Mail, Adressdaten und weitere Merkmale) und die durch die datenverarbeitenden Dienste erfassten Daten über Endkunden (bspw. Buchungsanfragen oder Tem,inbuchungen).
(3) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen Informationen, Daten und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder Ihrem Inhalt nach als vertraulich einzustufen sind, mit der angemessenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, vertraulich zu behandeln.
(4) Der Anbieter setzt für die Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personal ein, das zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet und in den gesetzlichen Grundlagen der DSGVO geschult ist.

§ 10 Gewährleistung
(1) Der Anbieter leistet Gewähr für die im Rahmen dieser AGB vereinbarte Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit des

Vertragsgegenstandes. Die in diesem Zusammenhang bereitgestellte Dienstleistung genügt dem Kriterium der praktischen Tauglichkeit. Ein Anspruch wegen etwaiger Funktionsbeeinträchtigung ist insbesondere nicht gegeben sofern diese:

a. durch fehlerhafte oder unangemessene Benutzung verursacht wird, oder
b. durch Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Dienste in einer fehlerhaften oder nicht angemessenen Systemumgebung

und/oder mit fehlerhafter oder unangemessener Hardware entsteht.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen etwaigen Mangel der Dienste unverzüglich zu melden und dessen nähere Umstände zu erläutern.
(3) Der Anbieter wird den Mangel in angemessener Zeit beseitigen. In diesem Zusammenhang ist der Anbieter berechtigt, sofern dem Kunden zumutbar, eine entsprechende Möglichkeit der Fehlerumgehung aufzuzeigen und den Mangel im Rahmen von Wartungsarbeiten zu einem späteren Zeitpunkt zu beseitigen.
(4) Der Kunde hat das Recht dem Anbieter eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels zu setzen. Die Fristsetzung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftfarn,.
(5) Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den gesetzlichen Regelungen gemäߧ 823 BGB sowie im Umfang etwaiger vom Anbieter übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des betroffenen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der Terminbuchung durch den Kunden oder dessen Endkunden. Für diese sind ausschließlich der Kunde und dessen Endkunden verantwortlich.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters unabhängig von deren Rechtsgrundlage ausgeschlossen, außer der Anbieter haftet kraft Gesetz zwingend. Insbesondere ist eine Haftung ausgeschlossen für den dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und sonstige Schäden, die Ihre Ursache außerhalb des direkten Einflussbereichs des Anbieters haben.
(5) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.

§ 12 Referenznennung
(1) Der Kunde gestattet dem Anbieter, den Kunden in jeglicher Art von Veröffentlichungen als Referenzkunden auszuweisen und in diesem Zusammenhang Namen, Marken und Logos zu verwenden, sofern und solange der Kunde dem nicht ausdrücklich
widerspricht.
(2) Der Kunde hat das Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Referenznennungen.

§ 13 Unterauftragnehmer
(1) Der Anbieter ist berechtigt Unterauftragnehmer zum Zwecke der Leistungserbringung heranzuziehen.

(2) Für die Leistung Dritter gegenüber dem Kunden trägt der Anbieter Sorge.
(3) Der Anbieter versichert eine sorgfältige Auswahl eingesetzter Unterauftragnehmer, insbesondere hinsichtlich des gesetzlichen Datenschutzes.
(4) Alle eingesetzten Unterauftragnehmer werden in einer allgemein zugänglichen Fom, stets auf dem aktuellen Stand aufgeführt. Eine entsprechende Liste der Unterauftragnehmer kann Anlage 1 entnommen werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erweiterungen und Änderungen dieser AGB sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu formulieren.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor den Inhalt der vorliegenden AGB jederzeit, mit Zustimmung des Kunden, zu ändern. Der Anbieter wird bevorstehende Änderungen, insbesondere Leistungs- und/oder Preisanpassungen, rechtzeitig und mindestens vier Wochen vorab ankündigen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung der AGB nicht mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden bei entsprechenden Änderungsmitteilungen auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Soweit durch eine bevorstehende Vertragsänderung wesentliche Rechte des Kunden oder wesentliche Verpflichtungen des Anbieters gegenüber dem Kunden zum Nachteil des Kunden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, um sich von den vertraglichen Pflichten zu lösen. Im Voraus bezahlte Leistungen für Zeiten nach dem Kündigungsdatum wird der Anbieter dem Kunden im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückerstatten.
(3) Der Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(4) Für Vertragsverhältnisse der Parteien gilt ausschließlich das deutsche Recht.
(5) Für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag mit dem Anbieter wird der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Der Anbieter bleibt jedoch dennoch berechtigt den Kunden bei Vertragsverstoß an dessen Sitz zu verklagen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Statt den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt wurde. Die vorstehenden Bedingungen gelten gleichermaßen im Falle einer Regelungslücke.

Anlage 1: Unterauftragnehmer

Name des Unternehmens

Sitz des Unternehmens

Verwendungszweck

IT-Service Giese

Schoberweg 8a, 15907 Lübben

PC & Server Installation Software Installation Hardware Austausch

Maxim Wolf Solutions

Schlossbergstr 18 74906 Bad Rappenau

Webseitenmanagement IT-Support

Hubertus Kobow

Rahnsdorfer Str. 2 06895 Zahna-Elster

Systemintegration MS- Technologie Software Support Hardware Installation

PC Dienst Otterndorf Peter Martin Stelzenmüller

Marktstrasse 18 21762 Otterndorf

Überwachungssysteme Webseitenerstellung Netzwerk Einrichtung

Stand: 01.08.2023